Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Die CE-LAB GmbH ist als Prüflabor für Elektromagnetische Verträglichkeit, Blitzund
Überspannungsschutz, Gerätesicherheit sowie Energietechnik tätig. Dabei
werden technische Dienstleistungen in Form von Prüfungen, Kalibrierungen,
Messungen, Beratungen, Schulungen, Gutachten erbracht und dazugehörende
Verfahren und Produkte entwickelt. Zur Sicherstellung der Qualität werden alle
erforderlichen Maßnahmen in unserem Qualitätshandbuch dokumentiert und deren
Wirksamkeit überwacht.

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der CE-LAB GmbH
und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung unsere jeweils geltenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Datenschutzerklärung und Preislisten
an. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht anerkannt.

Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der CE-LAB
GmbH sind nur dann verbindend, wenn sie von der CE-LAB GmbH ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden.

2. Auftragsausführung

Angebote der CE-LAB GmbH sind 6 Wochen gültig und werden in EUR abgegeben,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Beträge verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anfallender Kosten für den
Rücktransport. Die Dienstleistungen werden in Form von Stundensätzen oder Pauschalen
angeboten. Teilleistungen können, bei Einverständnis des Auftraggebers,
im Unterauftrag an geeignete Stellen übertragen werden. Die Auftragsbestätigung
der CE-LAB GmbH ist maßgeblich für den Vertragsabschluss und den Leistungsumfang.

Der An- und Abtransport von Prüfgegenständen erfolgt auf Rechnung und Risiko
des Auftraggebers und in dessen Transportverpackung. Der Auftraggeber bestimmt
die Versandart und Versicherung. Standardversand erfolgt über UPS. Für Prüflinge
die ohne Abstimmung zurückgelassen werden, berechnen wir je nach Größe und
Stellfläche ab 20,00 € pro Tag.

Die Leistungsbeschreibung bleibt dem konkreten Auftrag vorbehalten. Die Dienstleistung
wird auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Funktions- und
Inbetriebnahmebeschreibungen erbracht. Für die Vollständigkeit ist der Auftraggeber
verantwortlich.

Sollten sich während der Auftragsbearbeitung eine Kostenabweichung, z.B. durchMängel am Prüfgegenstand ergeben, so wird der Auftraggeber hierüber informiertund sein Einverständnis zur Kostenerhöhung eingeholt. Sollte der Auftraggeber dieweitere Bearbeitung ablehnen, sind alle bis dahin angefallenen Kosten durch denAuftraggeber zu tragen.

3. Leistungsfristen und Termine

Die Leistungsfristen werden erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Unverbindlich
vorreservierte Termine können durch die CE-LAB GmbH anderweitig vergeben
werden, falls keine rechtzeitige schriftliche Bestätigung eingeht. Der Auftraggeber
haftet im vollen Umfang für Ausfallzeiten, die nicht dem Labor angelastet
werden können, z. B. verspätete Anlieferung. Eine Absage ist bis 14 Arbeitstage vor
dem Prüftermin kostenlos. Bis zu 3 Arbeitstagen vor Prüftermin werden 50 % der
geplanten Prüfkosten berechnet. Erfolgt die Absage weniger als 3 Arbeitstage vor
Prüftermin, stellen wir Ihnen 100 % in Rechnung. Diese AGB’s der CE-LAB GmbH
sind Teil des Angebotes. Durch Ihren Auftrag erkennen Sie diese an. Die CE-LAB
GmbH behält sich die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Schäden vor.

Voraussichtliche Terminüberschreitungen, die die CE-LAB GmbH zu verantworten
hat, werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber kann nach
Terminüberschreitung die CE-LAB GmbH schriftlich auffordern, die Dienstleistung
in einer angemessenen Frist fertigzustellen. Erfolgt die Fertigstellung nicht fristgerecht,
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

Werden während der Vertragsdauer vom Auftraggeber Erweiterungen des Leistungsumfangs
gewünscht, so werden die geänderten Termine mit dem Auftraggeber
abgestimmt.

Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Dienstleistungen außerhalb
der normalen Geschäftszeiten der CE-LAB GmbH erbracht (Nacht- und Wochenendarbeit),
wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % des Listenpreises erhoben.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen,
Zusatzgeräte oder Unterstützungsmaßnahmen rechtzeitig und für die
CE-LAB GmbH kostenfrei bereitstellen oder erbringen. Die Kosten für Mehraufwendungen
durch nicht rechtzeitige oder mangelhafte Mitwirkungshandlungen trägt der
Auftraggeber. Dies gilt auch bei einem vereinbarten Festbetrag. Die Verantwortung
für die Richtigkeit der Unterlagen und den ordnungsgemäßen Zustand der Zusatzgeräte
trägt der Auftraggeber. Die CE-LAB GmbH leistet keinen Ersatz für Schäden,
die durch mangelhafte Mitwirkungshandlungen entstanden sind.

Der Auftraggeber stellt die CE-LAB GmbH frei von allen direkten oder indirekten
Kosten, die trotz auftragsgerechter und sachkundiger Prüfung aus einer Beschädigung
oder Zerstörung des Prüfgegenstandes entstehen.

Auf Wunsch des Auftraggebers können bis zu drei vom Auftraggeber benannte
Personen den Prüfungen bzw. den sonstigen Dienstleistungen auf eigene Gefahr
beiwohnen.

Der Auftraggeber gestattet der CE-LAB GmbH die Anbringung von Kennzeichnungsmarken
zur eindeutigen Identifizierung der Prüfgegenstände und seiner Bestandteile.

Werden Dienstleistungen beim Auftraggeber oder an einem anderen Betriebsort
erbracht, so sorgt der Auftraggeber für einen freien Zugang zum vereinbarten
Zeitpunkt. Dies beinhaltet den Zugang zu Prüfgegenständen, Zusatzgeräten, erforderlicher
Software und Dokumentation.

5. Gewährleistung und Haftung

Die CE-LAB GmbH nimmt nach dem Stand der Technik Gewähr für die ordnungsgemäße
Ausführung der Aufträge, ohne zu garantieren, dass durch die Maßnahmen
der CE-LAB GmbH alle Produkt-, System- oder Anlagenfehler ermittelt werden
können. Die in technischen Berichten, Prüfberichten, Kalibrierscheinen enthaltenen
Ergebnisse beziehen sich stets ausschließlich auf das geprüfte Gerät zum Zeitpunkt
der Prüfung. Auswahlkriterien für die Prüflinge obliegen dem Auftraggeber.

Als Gewährleistung kann zunächst nur die kostenfreie Nachbesserung verlangt
werden. Kann innerhalb einer angemessenen Zeit nicht nachgebessert werden, ist
eine Preisminderung oder eine Wandlung möglich.

Für Schäden, die die CE-LAB GmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zu vertreten haben, haftet die CE-LAB GmbH bis zu einem Höchstbetrag
von 250.000 EUR, bei Personenschäden bis zu 500.000 EUR. Die Haftungsbeschränkung
gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Vollkaufleuten
ist jede Haftung der CE-LAB GmbH der Art und dem Umfang nach auf solche
Schäden beschränkt, die bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren.

Die CE-LAB GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, es sei
denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Haftungsbeschränkungen
der CE-LAB GmbH wirken in gleicher Weise auch zugunsten ihrer
Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Organe.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Soweit ein Festpreis vereinbart wurde, beruht dieser auf den vorvertraglichen Angaben
des Auftraggebers und des daraus ermittelten Leistungsumfanges. Sollten
sich zusätzliche Leistungsanforderungen oder Änderungen des Leistungsumfangs
ergeben, wird der Festpreis in Abstimmung mit dem Auftraggeber dem geänderten
Leistungsumfang angepasst.

Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
jeweils gültige Mehrwertsteuer zu berechnen.

Die Vergütung ist nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonti
werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 4
Wochen nach Rechnungsdatum mit schriftlicher Begründung der CE-LAB GmbH
anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so schuldet er vorbehaltlich
der Geltendmachung weiteren Schadens pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Woche.

Bei sehr aufwendigen oder langwierigen Aufträgen ist die CE-LAB GmbH berechtigt,
Vorschüsse oder Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang zu erheben oder
Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt besonders für den Fall, dass der
Auftraggeber eine Unterbrechung der Gesamtleistungserbringung wünscht. Der
Auftraggeber erklärt mit der Auftragserteilung sein Einverständnis mit der Überprüfung
seiner Bonität, ggf. mit einer Auskunftei. Bei nicht bestätigter Bonität kann
auf Anforderung der CE-LAB GmbH eine Vorauszahlung in Höhe der Auftragssumme
verlangt werden.

7. Urheber- und Eigentumsrechte

Alle Mitarbeiter der CE-LAB GmbH sind zum vertraulichen Umgang mit Prüfgegenständen,
Unterlagen und sonstigen Informationen des Auftraggebers verpflichtet.
Die Datenschutzerklärung ist unter www.ce-lab.de/datenschutz einzusehen.

Alle Eigentumsrechte sowie Urheberrechte an den von der CE-LAB GmbH entwickelten
Verfahren, Dokumenten, Programmen, Berechnungen oder ähnlichem
verbleiben bei der CE-LAB GmbH. Beide Vertragspartner sind zum vertraulichen
Umgang mit allen Informationen und Dokumenten verpflichtet. Sie werden Dritten
nicht zugänglich gemacht.

Technische Berichte, Prüfberichte oder Gutachten dürfen nur vollständig oder nach
schriftlicher Freigabe durch die CE-LAB GmbH in Auszügen veröffentlicht werden.
Der Versand von Prüfberichten erfolgt stets als PDF Datei und ohne Kennwortschutz.
Ist ein Versand mit Kennwortschutz gewünscht, so ist dies in der Bestellung
extra anzugeben.

8. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der CE-LAB GmbH. Sollte eine Bedingung
oder ein Teil einer Bedingung nicht rechtswirksam sein, so berührt es nicht
die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die nicht rechtswirksame Bedingung ist
durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommenden zulässigen Bedingung zu
ersetzen.

Stand 01/2020