Unsere Kundeninformation

In folgender Grafik soll die Anwendbarkeit von EMV-Normen am Beispiel der EN 61326-1 für Mess-, Steuer-, und Regelgeräte (MSR) darstellen. Der Stand der harmonisierten Normen für die EMV-Richtlinie wird in den Amtsblattlistungen veröffentlicht. Zum 04.02.2022 sind dies die folgenden Amtsblätter:

  • C 207/27 vom 13.07.2018
  • L 206/27 vom 06.08.2019
  • L 115/16 vom 18.05.2020
  • L 366/17 vom 04.11.2020
  • L 89/17 vom 16.03.2021

Die EU veröffentlicht nur unregelmäßig zusammenfassende (konsolidierte) Listungen. Daher ist es Aufgabe der Hersteller sich einen Überblick über die anwendbaren Normen zu verschaffen. Diese sind die Basis für die EMV-Prüfpläne und die Prüfdurchführung im Labor.

Die EN 61326-1:2006 ist seit 14.08.2015 nicht mehr anwendbar und hat die Konformitätsvermutung für die EMV-Richtlinie verloren. Die EN 61236-1:2013 hat ab dem 25.04.2014 wegen der Amtsblattlistung die Konformitätsvermutungswirkung. Der Hersteller hatte bis zum 14.08.2015 die Wahlmöglichkeit zwischen beiden Normen. Der Entwurf zur EN 61236-1:2018 bzw. die IEC 61326-1:2020 ist nicht im Amtsblatt gelistet und besitzt daher nicht die Konformitätsvermutungswirkung. Da die Normenwendung aber immer freiwillig ist, kann der Hersteller im Rahmen seiner EMV-Risikoanalyse auch die IEC 61326-1:2020 wählen.

Die Angaben zum Status als zurückgezogene Norm im Beuth-Verlag oder in den Normen angegebene Übergangsfristen müssen nicht mit den Daten der Amtsblattlistung übereinstimmen!

Dies sollten die Hersteller bei der Wahl der anzuwendenden Norm berücksichtigen.

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Wir beraten und helfen Ihnen gerne zu den Anwendungen der EMV Normen!

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