Bewertung von Geräten mit Funkkommunikation

Von der Funkgeräterichtlinie (RED) 2014/53/EU sind alle Geräte betroffen, die Funkwellen zur Kommunikation oder Funkortung verwenden.

Der Hersteller muss dabei die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Diese beinhalten die folgenden Schutzziele:

  1. Sicherstellung des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit
  2. Einhaltung einer angemessenen elektromagnetischen Verträglichkeit
  3. Erfüllung einer effektiven Nutzung des Funkspektrums

Die Sicherstellung des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Tieren erfolgt durch zusätzliche Anwendung der Niederspannungs-Richtlinie 2014/35/EU. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) muss durch die Einhaltung der Schutzziele der EMV-Richtlinie 2014/30/EU nachgewiesen werden. Die Nutzung des Frequenzspektrums ist in harmonisierten ETSI EN Normen festgelegt.

Die Einhaltung der Anforderungen der RED-Richtlinie wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur überwacht. Nach einer aktuellen Statistik wurde bei Kontrollen festgestellt, dass eine große Anzahl von Konformitätsbewertungen formal und messtechnisch fehlerhaft waren. Typische Fehler waren:

  • Nichtanwendung aller zu berücksichtigenden Richtlinien und Normen
  • Anwendung veralteter Normenausgabestände
  • fehlerhafte Dokumentation

Neben der RED-Richtlinie können weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. Maschinenbauer wenden z.B. die Richtlinie 2006/42/EG an. Im Rahmen einer Risikobewertung ist durch den Hersteller zu bewerten, welche Richtlinien sich ergänzen, überlappen oder auch ausschließen.

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne zur den Anforderungen beim Einsatz von Funktechnologien in Ihren Produkten!