Unsere Benennung durch das KBA


Unser Prüflabor ist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Technischer Dienst benannt. Im Zusammenhang mit unserer Akkreditierung ermöglichen unsere Gutachten eine reibungslose Typgenehmigung Ihrer KFZ-Komponenten durch das KBA.

Inhalt der Benennung:

Unsere Benennung als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt beruht auf dem bestehenden QM-System nach EN ISO/IEC 17025 sowie EN ISO/IEC 17020. Das KBA überwacht dabei die Bewertung aller genehmigungsrelevanten Anforderungen und beurteilt die Kompetenz von Organisationen und Einrichtungen zur Prüfung bzw. Beaufsichtigung bei Prüfung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen im Rahmen von Genehmigungsverfahren.

Technischer Dienst:

Im Ergebnis werden diese Organisationen als Technischer Dienst (TD) im Sinne der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG und/oder des UNECE-Übereinkommens von 1958 für die Erstellung von Prüfberichten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens benannt. Dies wird durch eine Benennungsurkunde mit einer dazugehörenden Anlage zur Benennungsurkunde dokumentiert.

Unser Labor ist als Technischer Dienst der Kategorie A, B und D benannt und darf Prüfverfahren im benannten Scope durchführen. Hiermit ist das Prüflabor berechtigt, Prüfberichte für das TGV des KBA zu erstellen und/oder CoP-Produkt-Überprüfungen beim Genehmigungsinhaber durchzuführen.

Die KBA Benennung erfolgt auf Basis einer Akkreditierung des Labors durch die DAkkS.